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Jugendschutzkonzept des Cannabis Social Club Recklinghausen e.V.

1. Zielsetzung und rechtlicher Rahmen:

Der Cannabis Social Club Recklinghausen e.V. verfolgt das Ziel, den Jugendschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden. Dieses Jugendschutzkonzept basiert auf den Bestimmungen des Cannabisgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes.

2. Maßnahmen zur Prävention von Minderjährigenzugang:

Um Minderjährige vor den potenziellen Risiken des Cannabiskonsums zu schützen, legt der Club strenge Richtlinien zur Mitgliedschaft fest. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre. Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren haben ausschließlich Zugang zu Cannabisprodukten, deren THC-Gehalt unter 10% liegt, um das Risiko negativer Auswirkungen auf die sich entwickelnden Gehirne in diesem Altersbereich zu minimieren.

Die Überprüfung des Alters erfolgt streng anhand eines gültigen Lichtbildausweises. Unsere Mitarbeiter werden in der Identifizierung gefälschter Ausweise geschult und sind verpflichtet, das Alter der Mitglieder streng zu kontrollieren.


3. Kontrolle des Zugangs zu Cannabisprodukten:

Cannabisprodukte werden ausschließlich an registrierte und autorisierte Clubmitglieder abgegeben, die das Mindestalter erfüllen. Der Club verbietet den Konsum von Cannabisprodukten auf dem Clubgelände und in den angrenzenden öffentlichen Bereichen, um die Einhaltung der Gesetze und den Schutz der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten.

4. Präventionsschutz und Aufklärung:

Der Cannabis Social Club Recklinghausen e.V. setzt stark auf präventive Maßnahmen und Bildung, um Minderjährige vor den Risiken des Cannabiskonsums zu schützen. Neben internen Maßnahmen plant der Club, an den örtlichen Schulen im Kreis Recklinghausen Präventionsvorträge zu halten. Diese Vorträge sollen Informationen über die Auswirkungen von Cannabis auf das Gehirn von Kindern und Jugendlichen sowie über Präventions- und Jugendschutzmaßnahmen vermitteln.

Beispiele für potenzielle Gefahren des Cannabiskonsums für Minderjährige:

  • Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung: Der Cannabiskonsum während der Adoleszenz kann die kognitive Entwicklung beeinträchtigen, einschließlich des Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit und der Lernfähigkeit.
  • Risiko psychischer Störungen: Studien legen nahe, dass der regelmäßige Cannabiskonsum im Jugendalter das Risiko psychischer Störungen wie Depressionen, Angstzustände und Psychosen erhöhen kann.
  • Beeinträchtigung der schulischen Leistung: Der Cannabiskonsum kann sich negativ auf die schulische Leistung auswirken, indem er die Motivation verringert und zu verminderter Konzentration und Arbeitsleistung führt.

5. Folgen unzureichender Präventionsmaßnahmen:

  • Erhöhtes Risiko für Minderjährige: Ohne ausreichende Präventionsmaßnahmen besteht ein erhöhtes Risiko, dass Minderjährige leichter Zugang zu Cannabis haben und einem höheren Risiko für gesundheitliche Probleme ausgesetzt sind.
  • Gesellschaftliche Auswirkungen: Ein unzureichender Jugendschutz kann zu einer Zunahme des Cannabiskonsums unter Minderjährigen führen, was langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Jugendlichen sowie auf die öffentliche Ordnung haben kann.

6. Werbeverbot und Verzicht auf Außenwerbung:

Zum Schutz der Jugendlichen und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen besteht im Cannabis Social Club Recklinghausen e.V. ein striktes Werbeverbot. Dies umfasst jegliche Art von kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Dazu zählen Werbemaßnahmen, die im Hörfunk, digital, in der Presse oder in gedruckten Veröffentlichungen innerhalb oder außerhalb geschlossener Räume erfolgen, einschließlich Schaufensterwerbung. Jegliche Form von Werbung, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sie von einem nicht unerheblichen Teil der Adressatinnen und Adressaten als Werbung für Cannabis wahrgenommen wird, ist ebenfalls untersagt.

7. Umgang mit potenziellen Verstößen:

Der Cannabis Social Club Recklinghausen e.V. hat klare Verfahren zur Meldung und Behandlung von Verdachtsfällen von Minderjährigenzugang oder -konsum von Cannabisprodukten. Jeder Verdachtsfall wird gründlich untersucht, und bei bestätigten Verstößen werden angemessene Maßnahmen ergriffen, einschließlich der Beendigung der Mitgliedschaft und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

8. Zusammenarbeit und Schulung:

Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsbehörden, Jugendschutzorganisationen und anderen relevanten Einrichtungen, um bewährte Verfahren auszutauschen und den Jugendschutz zu stärken. Darüber hinaus bieten wir kontinuierliche Schulungen und Ressourcen für unsere Mitarbeiter und Mitglieder an, um das Bewusstsein für Jugendschutzfragen zu stärken und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Bedeutung des Jugendschutzes verstehen und respektieren.

Wir bauen unser Jugendschutzkonzept ständig aus und versuchen, gezielt auf akute und aktuelle Suchtprobleme einzugehen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.