Vereinfacher - Herausgabe von Mitgliederdaten an andere Vereinsmitglieder?
Mitglieder eines Vereins haben das Recht eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, dazu wird nur eine Minderheit von mindestens 10% der Gesamtmitglieder des Vereins benötigt. Um die 10% Minderheit jedoch zu erreichen, benötigen die Mitglieder eine Übersicht mit der Anzahl an Mitglieder des Vereins, sowie eine Liste mit den Daten der Mitglieder, um diese für ihr Begehren der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu erreichen. Nun stellt sich die Frage, dürfen diese persönlichen Daten einfach so an andere Mitglieder herausgegeben werden? Und darf der Vorstand die Herausgabe verweigern?
Mit dieser Frage hat sich unser Experte für das Gemeinnützigkeitsrecht, Thomas Krüger, an einem brandaktuellen Fall auseinandergesetzt und erklärt es Euch in unserem neuen YouTube-Video. Also viel Spaß beim Anschauen!