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Gründungsmitglieder

Gründungsmitglieder

CSC Recklinghausen e.V.

(Cannabis Social Club Recklinghausen)

Registergericht:

Amtsgericht Recklinghausen, Vereinsregister 3049

Unsere Gründungsmitglieder: Hüter der Gemeinschaft und Kämpfer gegen die Gefahren von Cannabis

Wir freuen uns, Ihnen die Gründungsmitglieder unseres Vereins vorzustellen, eine Gruppe engagierter Personen, die sich für die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Gemeinschaft einsetzen. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und einem tiefen Verständnis der potenziellen Risiken von Cannabis für die Jugend setzen sich unsere Gründungsmitglieder entschieden für die Prohibition von Cannabis ein. Sie erkennen die Bedeutung eines regulierten und kontrollierten Zugangs zu Cannabis an und lehnen den unregulierten Schwarzmarkt vehement ab.

Unsere Mission geht jedoch über die Prohibition hinaus. Wir investieren auch in wissenschaftsbasierte Jugendschutzkampagnen, die darauf abzielen, junge Menschen über die potenziellen Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären und sie zu befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen. Dabei arbeiten wir mit Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Bemühungen auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

Erfahren Sie mehr über die inspirierenden Persönlichkeiten, die unseren Verein ins Leben gerufen haben und weiterhin aktiv an der Verwirklichung unserer Mission arbeiten.

Herr Jan Pröbe

Saarstr. 36, 45663 Recklinghausen
Germany / NRW / european union
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Herr Stefan Paetzold

Am Neumarkt 22, 45663 Recklinghausen
Germany / NRW / european union
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Herr Sascha Dämgen

Am Neumarkt 22, 45663 Recklinghausen
Germany / NRW / european union
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Frau Denise van de Weyer-Pröbe

Saarstr. 36, 45663 Recklinghausen
Germany / NRW / european union
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Frau Kathrin Keller

Leusbergstr.26, 45663 Recklinghausen
Germany / NRW / european union
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Herr Marcel Müller

Hohe Luft 16, 44894 Bochum
Germany / NRW / european union
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Herr Silas Schipinski

Leusbergstr.26, 45663 Recklinghausen
Germany / NRW / european union
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Grenzübergreifende FAQ

Die am häufigsten gestellten Fragen zum grenzüberschreitenden Kauf von Cannabisblüten, Stecklingen und Cannabissamen aus erster Hand!


Darf ich Cannabissamen aus dem Ausland einführen?

  • JA, Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden, ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig.

Darf ich Cannabis Stecklinge aus dem Ausland einführen?

  • Die Einfuhr von Cannabis Stecklingen aus dem Ausland nach Deutschland ist "vermutlich" noch verboten.

Darf ich Cannabis aus dem Ausland einführen?

  • Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland ist verboten.

Darf ich technisches Grow Zubehör aus dem Ausland einführen?

  • JA, Die Einfuhr von technischem Anbauzubehör aus dem Ausland ist erlaubt.

Quelle: Bundesregierung FAQ zur Legalisierung von Cannabis

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